Helmholtz-Zentrum Deutsches Geoforschungszentrum

Leitlinien zur Nutzung von Geräten der GFZ-Gerätepools

1. Eine Aufgabe des GeoForschungsZentrums Potsdam ist die Durchführung von Gemeinschaftsprojekten mit Wissenschaftlern von Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen. Dafür stellt das GFZ geowissenschaftliche Geräte, z. B. in Form von Gerätepools oder analytischen Spezialeinrichtungen, zur Verfügung. Dabei wird grundsätzlich zwischen zwei Kategorien unterschieden:

Kategorie A: Geräte für geowissenschaftliche Feldeinsätze (z. B. mobile Messstationen)
Kategorie B: Ortsfeste Apparaturen (z. B. geomagnetisches Observatorium oder Hochdruckexperi-mentieranlage).

Diese Leitlinien beziehen sich auf die Nutzung von Geräten des Gerätepools für geowissenschaftliche Feldeinsätze.

Folgende Gerätepools für den Einsatz bei geowissenschaftlichen Feldeinsätzen wurden bisher eingerichtet:

  • Gerätepool Geodäsie (GPS-Geräte),
  • Gerätepool Geophysik (Seismik, Seismologie und Magnetotellurik),
  • Bohrlochmessfahrzeug mit Bohrlochsonden.

Für die einzelnen Gerätepools ist jeweils ein GFZ- Verantwortlicher benannt, der für die ordnungsgemäße Abwicklung des Geräteeinsatzes zu sorgen hat.

2. Für die einzelnen Gerätepools werden Nutzer- bzw. Lenkungsausschüsse eingerichtet, deren Mitglieder führende Geowissenschaftler universitärer Forschungseinrichtungen sowie ggf. der Industrie sind. Die Mitglieder werden vom Wissenschaftlichen Beirat des GFZ empfohlen und vom Vorstand entsprechend der Größe und Bedeutung des jeweiligen Gerätepools ausgewählt. Vorsitzender ist in der Regel ein auf dem jeweiligen Gebiet ausgewiesener auswärtiger Wissenschaftler. An den Sitzungen der Nutzer- bzw. Lenkungsausschüsse nehmen der jeweilige Aufgabenbereichsdirektor sowie der Gerätepool- Verantwortliche teil.

3. Der Nutzer- bzw. Lenkungsausschuss begutachtet die Anträge für die wissenschaftlichen Projekte, für deren Durchführung Geräte aus dem Gerätepool benötigt werden, erarbeitet eine Prioritätenliste und spricht dem Vorstand seine Empfehlungen für die Durchführung der beantragten Gemeinschaftsprojekte aus.

Weiterhin berät der Nutzer- bzw. Lenkungsausschuss den Vorstand bei Fragen zur apparativen Ausstattung des jeweiligen Gerätepools.

4. Die Instrumente des Gerätepools sollen für gemeinsame wissenschaftliche Projekte des GFZ mit Dritten genutzt werden. Soweit Dritte federführend die Instrumente des Gerätepools für wissenschaftliche Projekte nutzen wollen, sollen an diesen Projekten Wissenschaftler des GFZ beteiligt werden. Es ist insbesondere stets zu gewährleisten, dass durch die Nutzung der Geräte Beiträge im Rahmen der wissenschaftlichen Zielsetzung des GFZ erbracht werden und das GFZ angemessen eingebunden ist.

Die Nutzung von Instrumenten für wissenschaftliche Projekte Dritter ohne GFZ-Beteiligung ist nur in Ausnahmefällen möglich und erfordert in jedem Fall die Zustimmung des Vorstandes.

5. Projektanträge sollen folgende Aussagen enthalten:

  • Wissenschaftliche Bedeutung des Projekts
  • Thema, Ziel und Beschreibung des Projekts
  • Beteiligte und Projektleiter
  • Zeitplan
  • erforderliche Geräte des Gerätepools, Einsatzzeit und -ort
  • Gesamtkosten des Projekts
  • vorgesehene Finanzierung und Verteilung auf die Partner
  • Risikobewertung (Transport, Aufstellungsort und Bedienung)

6. Die Beantragung auf Nutzung von Geräten des Gerätepools erfolgt in zwei Stufen

Stufe 1:

  • Projektanträge mit der wissenschaftlichen Begründung (siehe auch Punkt 5) werden an den Direktor des Aufgabenbereichs 2 gestellt.
  • Dieser gibt den Antrag an den Gerätepool-Verantwortlichen.
  • 4 Wochen vor der Lenkungsausschusssitzung werden die eingegangenen Anträge an die Mitglieder des Lenkungsausschusses geleitet.
  • Der Lenkungsausschuss diskutiert die wissenschaftlichen Inhalte und Machbarkeit der Projektanträge, erarbeitet eine Prioritätenliste und spricht dem Vorstand Empfehlungen aus.

Stufe 2:

  • Der Vorstand entscheidet über die vom Lenkungsausschuss empfohlenen Projektanträge.

Auf diese Weise bestätigte Projekte haben für die Einsatzplanung höchste Priorität. In kurzfristigen Fällen entscheidet der Vorstand in Abstimmung mit dem Direktor des verantwortlichen Aufgabenbereichs, dem Vorsitzenden des Lenkungsausschusses und dem Gerätepool-Verantwortlichen.

7. Bei Gemeinschaftsprojekten werden die Geräte lt. Spezifikation (Geräteblatt) des Gerätepools kostenlos zur Verfügung gestellt, soweit es sich um Universitäten oder gemeinnützige Forschungseinrichtungen handelt.

Alle Kosten, die unter Einsatz der Geräte bei der Durchführung von Forschungsprojekten entstehen, sind im Einzelfall zwischen den Beteiligten aufzuteilen. Dies gilt auch für die Kosten für technisches Personal. Für das Datenretrieval ist der jeweilige Hauptantragsteller des Projekts verantwortlich.

8. Scheitert die Finanzierung eines bereits beantragten Projekts, informiert der federführende Wissenschaftler umgehend den Gerätepool-Verantwortlichen, der seinerseits den Vorstand informiert.

9. Der Gerätepool-Verantwortliche führt eine Liste über Einsatzzeit und -ort der Geräte sowie über den jeweils verantwortlichen Nutzer. Er informiert den Vorsitzenden des Nutzer- bzw. Lenkungsausschusses und den Vorstand halbjährlich über den Einsatz der Geräte sowie über den aktuellen Ausbau des Gerätepools.

10. Bei einer Aushändigung der Geräte an Dritte wird ein schriftlicher Leihvertrag geschlossen, durch den die Geräte konkret bezeichnet und die Dauer der Leihe und Verantwortlichkeiten festgeschrieben werden. Bei Rückgabe der Geräte ist nach Prüfung der Funktionsfähigkeit ein Übergabeprotokoll zu fertigen. Die Übergabe, Einweisung und Rückgabe der Geräte nach Ende der Einsatzzeit findet in der Regel im GFZ statt.

11. Nach Abschluss des Projekts ist innerhalb von 2 Monaten dem Gerätepool-Verantwortlichen ein Feldbericht vorzulegen.

12. Bei Publikationen, die aus Messkampagnen hervorgehen, an denen Geräte aus dem Gerätepool des GFZ beteiligt waren, ist dies in der Veröffentlichung zu erwähnen.

Potsdam, 20. April 1995

Prof. Dr. R. Emmermann, Dr. B. Raiser 

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