GFZ German research centre for geo sciences

GFZ, UFZ und BGR veröffentlichen Standpunkte zum Fracking (only available in German)

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), das Helmholtz-Zentrum Potsdam–Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ und das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) haben jetzt mit der sogenannten „Hannover-Erklärung“ (Anlage) ihre gemeinsamen Standpunkte zum Thema „Umweltverträgliches Fracking“ veröffentlicht.

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), das Helmholtz-Zentrum Potsdam–Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ und das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) haben jetzt mit der sogenannten „Hannover-Erklärung“ (Anlage) ihre gemeinsamen Standpunkte zum Thema „Umweltverträgliches Fracking“ veröffentlicht. 

Mit der beigefügten „Hannover-Erklärung“ ziehen die drei Institutionen ihre Schlussfolgerungen aus dem Kongress „Umweltverträgliches Fracking“, der vom 24. bis 25. Juni 2013 im GEOZENTRUM Hannover stattfand und auf dem sich mehr als 200 Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zu den Themen Schiefergas und Hydraulic Fracturing (Fracking) austauschten. 

Die wesentlichen Ergebnisse haben die BGR, das GFZ und das UFZ zusammengefasst. 

Hier kurz die wichtigsten Punkte:

  1. Die Gewinnung von Schiefergas kann zur Stabilisierung der abnehmenden einheimischen Erdgasförderung beitragen.
  2. Die Anwendung der Fracking-Technologie zur Schiefergasgewinnung in Deutschland erfordert umweltverträgliche Verfahren. Dabei hat der Schutz des Trinkwassers oberste Priorität.
  3. Ob Fracking umweltverträglich durchgeführt werden kann, ist entsprechend der geologischen Standortbedingungen fallweise zu prüfen und durch geeignete Monitoring-Maßnahmen zu begleiten. Hierzu muss jeweils eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.
  4. Der Einsatz und die Entwicklung der Technologie zur Schiefergasgewinnung in Deutschland erfordern ein transparentes und schrittweises Vorgehen.

Die Konferenzteilnehmer waren dazu aufgerufen, die Inhalte der Erklärung in einer Entwurfsfassung zu kommentieren und damit an der finalen Version mitzuwirken. Die „Hannover-Erklärung“ und die von den Kongressteilnehmern abgegebenen Kommentare stehen jetzt zur Einsicht.

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