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Position des GFZ zum Vorgang in L’Aquila
Die Verurteilung von sechs Wissenschaftlern und einem Behördenangehörigen in L’Aquila wegen fahrlässiger Tötung anlässlich des Erdbebens vom 06. April 2009 berührt auch uns als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Deutschen GeoForschungsZentrums GFZ. Dieses Urteil beunruhigt uns, weil es darauf hinweist, dass die Unsicherheiten in der Forschung und deren öffentliche Wahrnehmung den Wissenschaftlern angelastet werden.
Das Erdbeben von L’Aquila zeigt zum einen den hohen Grad an Unsicherheiten in der Wissenschaft bei Warnungen vor Beben. Zum anderen weist es auf einen erheblichen Mangel an Risikobewusstsein in Politik und Gesellschaft in Italien – auch in anderen Ländern – hin.
Die Verurteilung von Wissenschaftlern eines beratenden Gremiums ist kein geeignetes Mittel, zukünftige Opfer und Schäden durch ein Erdbeben zu vermindern. Wir appellieren daher an die politisch und öffentlich Verantwortlichen, der Öffentlichkeit die Erdbebenrisiken bewusster zu machen und vorausschauend Anstrengungen zu unternehmen, die Erdbebenforschung und das Erdbebeningenieurwesen zu stärken. Nicht drastische Urteile, sondern lokal-regionale und nationale Programme zur Erdbebenvorsorge und Risikominderung sind geeignet, zukünftige Opfer und Schäden zu minimieren. Dazu gehören insbesondere Ausbildung und Schaffung von Gefährdungsbewusstsein bei öffentlich Verantwortlichen und der Bevölkerung sowie die Vorhaltung geeigneter Hilfsmittel, die erdbebengerechte Bauweise und das Nachrüsten von Baustrukturen.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des GFZ stellen sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, indem sie ihre Erkenntnisse nach bestem Wissen und Gewissen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Sie stehen dabei in engem Austausch mit ihren Kolleginnen und Kollegen weltweit, auch in Italien. Wissenschaft ist mit Unsicherheiten behaftet. Dies gilt auch für den Transfer von Wissen in die Gesellschaft. Es kommt den öffentlichen und politischen Entscheidungsträgern zu, aus diesem Wissen konkrete Maßnahmen abzuleiten. Das GFZ bestärkt seine Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler darin, trotz dieses Urteils weiterhin in beratenden Gremien für Behörden und die Öffentlichkeit mitzuarbeiten.
Prof. Dr. Reinhard Hüttl (wissenschaftlicher Vorstand GFZ)
Dr. Stefan Schwartze (administrativer Vorstand GFZ)

